Nutzungsbedingungen


PLATTFORM-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Zuletzt geändert am: 5. Dezember 2023 Die vorliegenden Plattformnutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH (Westendstraße 199, 80686 München, „TÜV SÜD“) unter der Domain tuvsud.com betriebenen Online-Plattform netinform (im Folgenden „Plattform“) und alle damit verbundenen Services von TÜV SÜD. Diese Plattformnutzungsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn der Zugriff auf die Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder der Zugang zur Plattform von anderen Websites oder von Softwareapplikationen für mobile Endgeräte (Smartphone-Apps) aus vollständig oder teilweise ermöglicht wird.

I. Funktionsweise der Plattform, Leistungen von TÜV SÜD

(1) Die Plattform dient dem Austausch von Dokumenten (z. B Prüfberichten, Anlagendokumentation, Checklisten), Nachrichten und sonstigen Informationen mit Kunden (im Folgenden „Kunde“), sowie ggf. mit Wartungsfirmen und Herstellern (jeweils im Folgenden „Partner“). Der Kunde ist berechtigt, Unterzugriffe an weitere geschäftsfähige natürliche Personen zu erteilen (im folgenden „Autorisierte Nutzer“). TÜV SÜD stellt zu Anlagen und Objekten des Nutzers Prüfberichte, -bescheinigungen und andere Dokumente in die Plattform netinform ein. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis, Prüfberichte in Papierform zu verschicken, besteht darin, dies ausschließlich elektronisch z.B. in Form von PDF-Dokumenten zu tun. Aus diesem Grund ist die Option für den Prüfberichtsversand mit „nur elektronisch“ vorbelegt. Wird ein Papierversand weiterhin gewünscht, so ist dies explizit auszuwählen. Kunden und Autorisierte Nutzer sind ebenfalls berechtigt, Dokumente einzustellen, soweit diese im Zusammenhang mit den Prüfleistungen des TÜV SÜD und den jeweiligen Anlagen stehen. Die Plattform ermöglicht Kunden, Partnern und Autorisierten Nutzern insbesondere einen detaillierten Überblick über die vom Kunden betriebenen Anlagen, soweit diese von TÜV SÜD geprüft sind. Der Zugang wird unentgeltlich erteilt. (2) TÜV SÜD ist berechtigt, die Plattform-Services weiterzuentwickeln, Änderungen vorzunehmen, sowie die Plattform-Services jederzeit einzustellen.

II. Registrierung als Kunde, Partner und Autorisierter Nutzer

(1) Die Nutzung der Plattform und die Inanspruchnahme der von TÜV SÜD über die Plattform angebotenen Leistungen setzt voraus, dass der Kunde seine Anlagen und Objekte bei TÜV SÜD prüfen lässt. Weitere Voraussetzung ist eine erfolgreiche Registrierung auf der Plattform. (2) Die Registrierung als Kunde ist nur juristischen Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Eine Registrierung durch Minderjährige ist ausgeschlossen. Das Kundenkonto des Kunden ist nicht übertragbar. Ziff. II(5) bleibt unberührt. (3) Zur Registrierung füllt der Kunde ein Anmeldeformular aus und übermittelt dieses an TÜV SÜD. TÜV SÜD prüft, soweit ihm dies auf Basis der eingereichten Daten möglich ist, die Zulässigkeit der Anmeldung. TÜV SÜD generiert bei Zulässigkeit der Anmeldung einen Account für den Kunden und weist diesem alle Anlagen und Objekte zu, die dem Kunden aus Sicht des TÜV SÜD zuzuordnen sind. Sofern unter diesen Objekten auch Anlagen sind, bei denen Partner, z.B. Wartungsfirmen, beteiligt sind, richtet TÜV SÜD auch für diese einen Zugriff auf jeweiligen Anlagen ein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Kunde mit einer Wartungsfirma einen Wartungsvertrag über eine bestimmte Anlage abgeschlossen hat und TÜV SÜD hierüber durch den Kunden oder die Wartungsfirma informiert wurde. Der Kunde erklärt mit Anerkennung der Nutzungsbedingungen ausdrücklich sein Einverständnis mit der Einräumung der Zugriffsrechte an den entsprechenden Partner. Der Kunde erhält postalisch eine schriftliche Anmeldebestätigung, in welcher ihm die Zugangsdaten zu seinem Account übermittelt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zum Versand einer Email mit Bestätigungslink. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, entscheidet TÜV SÜD. Mit der Aktivierung des Nutzer-Accounts durch TÜV SÜD kommt der unentgeltliche Plattform-Nutzungsvertrag zu den vorstehenden Bedingungen zustande. Bei der ersten Einwahl des Kunden und bei Änderungen der Nutzungsbedingungen stimmt der Kunde durch Anklicken der entsprechenden Buttons den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu. Der Vertragstext, bestehend aus den im Registrierungsformular getätigten Angaben zur Person des Kunden und diesen Plattformnutzungsbedingungen, wird nach Abschluss der Registrierung von TÜV SÜD gespeichert und den Kunden auf der Plattform zugänglich gemacht. (4) Ein Anspruch auf Abschluss eines Plattformnutzungsvertrages besteht nicht. (5) Nach Registrierung als Kunde hat der Kunde die Möglichkeit, weitere unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen für die Nutzung der Plattform für Zwecke und auf Rechnung des Kunden zu registrieren („Autorisierte Nutzer“). Der Kunde wird nur solchen Personen Zugriff einräumen, die aus technischen oder kommerziellen Gründen einen Bezug zum Anlagenbestand des Kunden haben. Der Kunde kann Autorisierte Nutzer erst registrieren, wenn er selbst den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat und registriert ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Zustimmung des Autorisierten Nutzers zur Weitergabe seiner Emailadresse, die für die Einrichtung des Zugangs erforderlich ist, einzuholen. Der Kunde stellt TÜV SÜD von sämtlichen etwaigen Ansprüchen des Autorisierten Nutzers frei. Bei der ersten Einwahl des Autorisierten Nutzers und bei Änderungen der Nutzungsbedingungen stimmt der Autorisierte Nutzer durch Anklicken der entsprechenden Buttons den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu. (6) Bei der Registrierung als Kunde und bei der Registrierung Autorisierter Nutzer hat der Kunde alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Änderungen im Hinblick auf die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen TÜV SÜD unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden. (7) Der Kunde ist für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen seiner Autorisierten Nutzer wie für eigene Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich. Es gilt Ziff. III (2).

III. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er bei der Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter verletzt und seine Angaben rechtmäßig sind. Der Kunde darf Inhalte, Informationen und Dokumentationen, die TÜV SÜD auf der Plattform zur Verfügung stellt („TÜV SÜD Inhalte“) nur für Zwecke dieses Vertrages und zur Durchführung des Kundenvertrags über die Durchführung der technischen Prüfungen verwenden. Insbesondere dürfen Kontaktdaten und E-Mail Adressen ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung von TÜV SÜD weder an Dritte weitergegeben noch für Werbemaßnahmen oder eigene Angebote genutzt werden (2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten bzw. die seiner Autorisierten Nutzer geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Der Kunde ist verpflichtet, hinreichend komplexe Passwörter gemäß allgemein anerkannten Standards der Informationssicherheit (z. B. BSI Grundschutz-Kataloge) zu verwenden und die Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde haftet für alle unter den Zugangsdaten vorgenommenen Aktivitäten, sofern er nicht nachweisen kann, dass die Daten ohne sein Zutun Dritten bekannt geworden sind. Nach jeder Nutzung ist der durch Passwort geschützte Bereich per Log-out zu verlassen. Soweit der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben könnten und/oder dass Autorisierte Nutzer die Zugangsdaten missbräuchlich benutzen, ist er verpflichtet, den Zugang des Autorisierten Nutzers zu löschen und TÜV SÜD unverzüglich schriftlich zu unterrichten. (3) Nach Eingang der Mitteilung nach Ziff. III (2) wird TÜV SÜD den Zugang des Kunden zum passwortgeschützten Bereich mit seinen bisherigen Zugangsdaten sperren. Die Aufhebung dieser Sperre ist erst nach gesondertem, schriftlichem Antrag des Kunden bei TÜV SÜD möglich. (4) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Beschaffenheit, Integrität und Rechtmäßigkeit der von ihm bzw. seinen Autorisierten Nutzern auf der Plattform bereitgestellten Inhalten, Informationen und Dokumentationen („Kundeninhalte“) und Methoden, mit denen er die Nutzerinhalte beschafft. Der Kunde bzw. seine Autorisierten Nutzer dürfen nur Dokumente, Daten und Inhalte hochladen, die einen technischen Bezug zum von TÜV SÜD betreuten Anlagenbestand haben. (5) Dem Kunden ist es untersagt, (i) die Plattform zur Speicherung oder Übertragung von gesetzeswidrigen, rechtsverletzenden, jugendgefährdenden, beleidigenden oder anderweitig rechtswidrigen oder unrechtmäßigen Inhalten oder zur Speicherung oder Übertragung von Inhalten unter Verstoß gegen Datenschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter zu nutzen, (ii) die Plattform zur Speicherung oder Übertragung von Schadcode zu nutzen, (iii) in die Integrität oder die Leistung der Plattform oder von darin enthaltenen Daten Dritter einzugreifen oder (iv) den Versuch zu unternehmen, unbefugten Zugriff auf die Plattform oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen. (6) Verletzt ein Kunde den Plattformnutzungsvertrag bzw. diese Plattformnutzungsbedingungen, ist TÜV SÜD berechtigt, (i) den Kunden zu verwarnen, (ii) die Nutzung der Plattform für den Kunden und dessen Autorisierte Nutzer einzuschränken sowie (iii) den Kunden und dessen Autorisierte Nutzer vorläufig oder endgültig von dem Zugang zu allen oder einzelnen Leistungen der Plattform zu sperren. Selbiges gilt im Falle, dass TÜV SÜD ein sonstiges berechtigtes Interesse an den vorgenannten Maßnahmen hat, insbesondere zum Schutz der Anbieter oder anderer Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten. (7) Die Auswahl und die Anwendung der vorgenannten Maßnahmen steht im billigen Ermessen von TÜV SÜD. TÜV SÜD wird jedoch die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Namentlich wird TÜV SÜD bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen berücksichtigen, inwiefern dem Kunden mit Blick auf einen etwaigen Verstoß ein Verschuldensvorwurf zu machen ist. (8) Ein gesperrter Kunde darf sich nicht mit einem anderen Kunden- bzw. Nutzerkonto erneut anmelden.

IV. Verfügbarkeit der Plattform/Gewährleistung

Da TÜV SÜD die Plattform-Services unentgeltlich erbringt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für arglistig verschwiegene Mängel. TÜV SÜD schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der betreffenden Plattform-Services. In der Vergangenheit wurde jedoch eine Verfügbarkeit der Plattform-Services von über 99,5% im Jahresmittel erreicht. TÜV SÜD ist bestrebt, diese Verfügbarkeit aufrechtzuerhalten. Auch schuldet TÜV SÜD keine Virenfreiheit. Die TÜV SÜD – Inhalte wurden jedoch mit marktüblichen Virenscannern auf den Befall mit Schadsoftware getestet. TÜV SÜD behält sich vor, den Zugang zu netinform aufgrund von Wartungsarbeiten, aus Kapazitäts- oder sonstigen Gründen ganz oder zeitweise einzuschränken.

V. Geistiges Eigentum und Rechteeinräumung

(1) TÜV SÜD räumt dem Kunden für die Dauer des Plattformnutzungsvertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, durch seine Autorisierten Nutzer über das Kunden- bzw. Nutzerkonto auf die Plattform zuzugreifen und wie verfügbar nach Maßgabe dieser Plattformnutzungsbedingungen zu nutzen. (2) TÜV SÜD stellt auf der Plattform TÜV SÜD Inhalte zur Verfügung. Sämtliche Schutzrechte an TÜV SÜD Inhalten verbleiben bei TÜV SÜD bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält an den TÜV SÜD Inhalten lediglich die in diesen Plattformnutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Im Übrigen werden dem Kunden unter dem Plattformnutzungsvertrag und diesen Plattformnutzungsbedingungen keine Nutzungsrechte an TÜV SÜD Inhalten eingeräumt oder übertragen und der Kunde ist zu einer über die ausdrückliche Rechteeinräumung hinausgehende Nutzung von TÜV SÜD Inhalten nicht berechtigt. (3) Sämtliche Schutzrechte an den vom Kunden durch seine Autorisierten Nutzer auf der Plattform bereitgestellten Kundeninhalte verbleiben beim Kunden. bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt TÜV SÜD hiermit für die Dauer des Plattformnutzungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Kundeninhalte zu nutzen und/oder durch Subunternehmer nutzen zu lassen, insbesondere sie zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen soweit dies zur Erbringung der Plattform-Services erforderlich ist.

VI. Unentgeltlichkeit

Für die Zurverfügungstellung der Plattform-Services fallen keine Kosten an.

VII. Haftung

(1) TÜV SÜD gibt hinsichtlich der Kundeninhalte bzw. von anderen Kunden oder Nutzern eingestellter Inhalte ausschließlich Informationen der jeweiligen Kunden oder Nutzer wieder. Eine Überprüfung auf Richtigkeit und Aktualität findet nicht statt. Für diese Kunden- bzw. Nutzerinhalte ist TÜV SÜD daher nicht verantwortlich. Sind etwaige Fehler durch TÜV SÜD verursacht, haftet TÜV SÜD nach den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Da die Plattform-Services unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, gelten für die Haftung von TÜV SÜD die gesetzlichen Bestimmungen, so dass TÜV SÜD lediglich für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln haftet. (3) Eine weitergehende Haftung von TÜV SÜD besteht nicht. Insbesondere ist eine verschuldensunabhängige Haftung von TÜV SÜD für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen.

VIII. Freistellungsansprüche

Der Kunde stellt TÜV SÜD auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, die aus einer bestehenden oder von Dritten behaupteten Pflichtverletzung des Kunden entstehen, es sei denn der Kunde hat diese nicht zu vertreten. Die Freistellungspflicht umfasst insbesondere (i) sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung, (ii) Ansprüche Dritter gegen TÜV SÜD (insbesondere Schadensersatzansprüche), sowie (iii) alle sonstigen Schäden von TÜV SÜD, die ihm im Zusammenhang mit der bestehenden oder behaupteten Verletzung entstehen.

IX. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nicht Dritten gegenüber mitzuteilen oder zugänglich zu machen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (i) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder (ii) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vertragsbedingungen beruht. (2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziff. IX (1) besteht für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Plattformnutzungsvertrages fort. Mit TÜV SÜD verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie die zur Erfüllung der Pflichten aus diesen Vertragsbedingungen von TÜV SÜD eingesetzte Erfüllungsgehilfen gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift. (3) Wenn Vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger, soweit zulässig und möglich, die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. (4) Der Empfänger ist berechtigt, Anwälten, Wirtschaftsprüfern und sonstigen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen zu gewähren, (i) soweit dies für die Wahrnehmung berechtigter Interessen des Empfängers erforderlich ist und (ii) die Berater entweder einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterliegen oder zuvor Geheimhaltungsverpflichtungen zugestimmt haben, die im Wesentlichen denjenigen dieser Vertragsbedingungen entsprechen. (5) TÜV SÜD ist berechtigt, Vertrauliche Informationen im hierfür erforderlichen Umfang mit Erfüllungsgehilfen und/oder technischen Dienstleistern (z. B. RZ-Betreibern) zu teilen, soweit diese entweder einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterliegen oder Geheimhaltungsverpflichtungen zugestimmt haben, die im Wesentlichen denjenigen dieser Vertragsbedingungen entsprechen.

X. Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich jeweils zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen, die auf die Erfüllung ihrer jeweiligen vertragsgegenständlichen Pflichten Anwendung finden. (2) Es gelten die Datenschutzbestimmungen von netinform.

XI. Laufzeit und Kündigung des Plattformnutzungsvertrages

(1) Der Plattformnutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann sowohl von TÜV SÜD, als auch vom Kunden mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Sperrung eines Kunden- bzw. Nutzerkontos bleibt hiervon unberührt. (2) Jede Partei kann den Plattformnutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund, der TÜV SÜD ganz oder teilweise (d.h. auch z.B. nur zur Kündigung einzelner Vertragsleistungen) zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde Rechte von TÜV SÜD oder dessen Lieferanten und/oder Erfüllungsgehilfen dadurch verletzt, dass er die Vertragsleistungen über das nach diesen Plattformnutzungsbedingungen gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von TÜV SÜD hin nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abstellt oder (ii) das dem Plattformnutzungsvertrag zugrunde liegende Auftragsverhältnis endet. (3) Bei Beendigung des Plattformnutzungsvertrages endet das Recht des Kunden (und damit auch aller seiner Autorisierten Nutzer), die Plattform zu nutzen und auf sie zuzugreifen. (4) Nach Beendigung des Vertrags ist der TÜV SÜD zur Löschung der Inhalte berechtigt. Etwaige Zurückbehaltungsrechte sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten von TÜV SÜD bleiben unberührt. (5) Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

XII. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser Plattformnutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn der Kunde in seiner Bestellung oder anderen Dokumenten auf sie verweist. (3) Für diese Plattformnutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehung mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl bleiben jedoch unberührt. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.